Werden sie Mitglied in der SKG Roßdorf 1877 e.V.
Die SKG Roßdorf bietet ein umfangreiches Sport- und Kulturangebot, dass eigentlich keine Wünsche offen lässt. Suchen sie sich unter dem vielfältigen Angebot der Abteilungen genau das aus, was zu ihren Vorstellungen und Wünschen passt.
Die SKG Roßdorf erhebt einen Grundbeitrag für die Mitgliedschaft. Dieser Grundbeitrag ermöglicht es ihnen in allen Abteilungen das Sport- und Kulturangebot zu nutzen. Für bestimmte Angebote erheben die Abteilungen einen kleinen Zusatzbeitrag, um besonders hohe Ausgaben für dieses Angebot finanzieren zu können.
Unten finden sie eine Aufstellung über die Mitgliedsgrundbeiträge der SKG Roßdorf 1877 e.V.
Alles Notwendige zum Eintritt in die SKG Roßdorf
Formular zur Eintritt, Abteilungswechsel oder Beantragung von Sonderbeiträgen
Merkblatt im Mitgliedsbeiträgen und Informationen zur Mitgliedschaft
Satzung der SKG Roßdorf 1877 e.V.
Übersicht Mitgliedbeiträge der SKG Roßdorf ab 1.1.2015
Bezeichnung | Alter | Betrag | Hinweis |
---|---|---|---|
Kinder | bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | frei | |
Kinder/Jugendliche aktiv | 3-17 Jahre | 7,90 EUR | |
Erwachsene aktiv | ab 18 Jahre | 10,50 EUR |
Ermäßigte Beiträge auf Antrag
Bezeichnung | Alter | Betrag | Hinweis |
Erwachsene inaktiv | ab 18 Jahre | 8,40 EUR | |
Schüler, Studenten | 18-25 Jahre | 7,90 EUR | |
Familien | (1) | variabel | immer 80% der Einzelbeiträge |
Aufnahmegebühr | --- | 8,00 EUR | einmalig |
(1) Mindestens 3 aktive und beitragspflichtige Personen, die in einem Haushalt leben. Großeltern fallen nicht in den Familienbeitrag.
Hinweis: Die Abteilungen der SKG Roßdorf können für besonders kostenintensive Angebote Zusatzbeiträge erheben. Bitte erkundigen sie sich bei der jeweiligen Abteilung ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird.
Austritt aus der SKG Roßdorf
Schade, aber natürlich verlassen uns auch Mitglieder.
Zum Austritt aus der SKG Roßdorf reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Abteilung oder die Haupt-SKG.
Bitte beachten sie, dass sie ihren Austritt bis zum 11. Mai (halbjährliche Zahlungsweise) bzw. bis zum 11. Novemver (jährliche und halbjährliche Zahlungsweise) schriftlich erklärt haben müssen.
Wir wären ihnen sehr dankbar, wenn sie uns auch die Gründe für ihren Austritt kurz mitteilen würden. Vielleicht können wir ja in Zukunft etwas verbessern.